13.04.2018
Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen 2018
Auch wenn hier und da noch Fragen zum Ablauf bestanden haben, kann man sagen: Insgesamt doch recht erfolgreich.
Vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeitervertretung auch ein Ausdruck gelebter innerkirchlicher Demokratie ist, ist es besonders wichtig, in allen Dienststellen und Einrichtungen der Landeskirche vertreten zu sein. Nur so kann unsere Dienstgemeinschaft und der uns vorgegebene Dritte Weg im Arbeitsrecht gelebt werden. Dort wo noch keine Mitarbeitervertretung besteht oder nicht gewählt wurde, sollten sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und vor allem auch die Vertreter der Dienstellenleitung fragen lassen, was Sie für die gemeinsame Verantwortung für den kirchlichen Dienst und den Erhalt des kirchlichen Arbeitsrechtes in der gewollten Form tun.
Wenngleich etwas schwierig, da in Folge der Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen auch der Gesamtausschuss vor personellen Veränderungen stehen wird, werden wir als Gesamtausschuss auch im Jahr 2018 mehrere Weiterbildungen organisieren.
Inhaltlich werden wir uns mit den Fragen bestimmter Berufsgruppen in Bezug auf das Mitarbeitervertretungsrecht auseinandersetzen. So wollen wir uns zuerst speziell mit den Mitarbeitervertretungen beschäftigen, welche für ein Kreiskirchenamt, sprich für eine mittlere Verwaltung, verantwortlich zeichnen. Danach sollen uns spezielle Fragen der Gemeindepädagogen, der Erzieher und Lehrer beschäftigen und auch die der Küster und des allgemeinen gemeindlichen Dienstes. Natürlich wird auch in jeder Veranstaltung genügend Zeit für Fragen und den Erfahrungsaustausch geben.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und darüber, die neu gewählten und auch erfahrenen Mitarbeitervertreter*innen begrüßen zu können.