05.04.2017
Wahlvorbereitung, man kann nicht früh genug damit beginnen
Alle vier Jahre wieder kommt die Wahl zu den Mitarbeitervertretungen so auch im kommenden Jahr 2018.
Mit der Vorbereitung kann eigentlich nicht früh genug begonnen werden. In den Kirchenkreisen und Dienststellen, mit einer Mitarbeitervertretung sollte es kein Problem darstellen die Wahlen vorzubereiten. Wo nicht naja, da ist auch die Dienstellenleitung in der Pflicht.
Was da und wie genau das geschehen soll und muss um eine Wahl zur Mitarbeitervertretung durchzuführen, ist eins der Themen unserer diesjährigen Weiterbildung. Weiterhin werden wir uns mit den Möglichkeiten der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD näher befassen. Uns wird in den eintägigen Weiterbildungen natürlich auch Zeit bleiben, an konkreten Fragen die Anwendung der Bestimmungen des MVG zu erörtern.
Eingeladen sind alle Mitglieder der Mitarbeitervertretungen und Mitarbeiter die es werden wollen.
Der Gesamtausschuss freut sich auf eine rege Teilnahme.